Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule
Symptome
Bandscheibenvorfälle der Halswirbelsäule (Bild 1 und 2) verursachen typische Symptome: Nackenschmerzen, die in die Schulter und bis in den Arm, vielleicht sogar bis in die Finger ausstrahlen (Bild 3). Den Kopf kann man in der Akutphase kaum noch bewegen, weil jede Bewegung sofort diese Schmerzen provoziert. Entsprechend verspannt und schmerzhaft ist die Nacken- und Schultermuskulatur. Alarmiert sollte man sein, wenn neben den Schmerzen Gefühlsstörungen auftreten: Kribbeln, taubes Gefühl in einigen Finger, in der Hand oder im Arm (Bild 4). Sollten eine Schwäche in den Muskeln, z.B. beim Faustschluss, im Bizeps, im hinteren Oberarmmuskel (M. Trizeps) oder beim Heben des Armes (M. Deltoideius) hinzukommen, muss der Arzt aufgesucht werden. Der prüft dann den neurologischen Befund, insbesondere, ob eine Unsicherheit beim Gehen vorhanden ist oder die Muskelreflexe enthemmt sind – das würde nämlich auf eine beginnende Beteiligung des Rückenmarks hinweisen!
Operative Behandlung
Bestätigt sich der Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall durch die Untersuchung und eine Bilduntersuchung (am besten MRT = Magnet-Resonanz-Tomographie: Bild 1) kann in bestimmten Fällen eine Operation notwendig werden. Zeigt es sich, dass eine Operation unvermeidlich ist, kommen verschiedene Verfahren in Betracht. Ich bevorzuge die Operationen von der Halsvorderseite aus und setze nur in einigen besonderen Fällen Zugänge von hinten ein.
Handelt es sich um einen reinen Bandscheibenvorfall ohne wesentliche Verschleißveränderungen der Wirbelknochen, wie er mehrheitlich bei Menschen unter 50 Jahren vorkommt, favorisiere ich die Implantation einer Bandscheibenprothese. Patienten mit fortgeschrittenen Verschleißschäden, insbesondere wenn die Halswirbelgelenke betroffen sind, profitieren meist nicht von einer Prothese und fahren besser mit einer rigiden Stabilisierung, bei der die betroffene Bandscheibe durch ein unbewegliches Implantat (Cage) ersetzt wird (Spondylodese).
Konservative Therapie
Vor jeder Operation muss geprüft werden, ob nicht eine nicht-operative (=konservative) Behandlung erfolgversprechend ist, denn in der Mehrzahl der Fälle ist sie das auch! Zwingend (absolute Indikation) ist eine Operation immer nur dann, wenn durch den Druck auf Nerven oder das Rückenmark neurologische Ausfälle (Lähmungen, Gefühlsstörungen, Gangstörungen) eingetreten sind. Eine Operation kann man in Erwägung ziehen, wenn alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und dennoch das Beschwerdebild nicht gebessert wurde (relative Indikation).
Eine konservative Therapie besteht in erster Linie in aktiver Kranken-gymnastik, wobei besonders sog. neurophysiologische Methoden (z. B. PNF, nach Volta oder Brunkow) geeignet sind. Unterstützend kann man in der akuten Schmerzphase Schmerzmedikamente (Analgetika) verabreichen, die aber regelmäßig, konsequent und in ausreichender Höhe dosiert genommen werden müssen. Unterstützen können schmerzhafte Muskel-verspannungen durch Wärmeanwendungen und muskelentspannende Medikamente gelöst werden. Wichtig ist, dass alle Medikamente durch ärztliches Personal verordnet werden, damit individuelle Besonderheiten (Allergien, Begleiterkrankungen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten) berücksichtigt werden können. Es hat sich gezeigt, dass die intravenöse oder intramuskuläre Gabe von Medikamenten gegenüber der oralen Einnahme keine Vorteile bietet; Auch die Wirksamkeit einer früher häufig eingesetzten oralen Gabe von Cortisonpräparaten ist nicht belegt. Akupunktur, die bei chronischen Rückenschmerzen hilfreich sein kann, wird in der wissenschaftlichen Leitlinie zur konservativen Behandlung bei den akuten ausstrahlenden (radikulären) Schmerzzuständen nicht empfohlen.
Bewegungstherapie
Bewegung ist ein wesentlicher und zentraler therapeutischer Faktor in der Behandlung bandscheibenbedingter Beschwerden. Bewegungstherapie wird in der Sporttherapie, Krankengymnastik und einzelnen Elementen auch in der Ergotherapie angewandt. Sie ist definiert als "ärztlich indizierte und verordnete Bewegung, die vom Fachtherapeuten bzw. der Fachtherapeutin geplant, dosiert, gemeinsam mit dem Arzt/der Ärztin kontrolliert und mit dem Patienten/der Patientin alleine oder in der Gruppe durchgeführt wird" (Ausschnitt aus der Leitlinie zur Versorgung bei Bandscheibenvorfällen mit radikulärer Symptomatik).
Die Therapie richtet sich vor allem auf das Ziel, dauerhaft eine leistungsfähige und gut durchblutete Muskulatur der Nacken- und Schulterregion aufzubauen, um die durch Bandscheiben- und Knochenverschleiß beeinträchtige Wirbelsäule zu entlasten und beweglich zu halten.
Immobilisierung, etwa Ruhigstellung durch Liegen oder Halskrausen (Orthesen) ist kontraproduktiv - auch wenn sie kurzfristig Erleichterung bringen können. Die muskuläre Situation wird dadurch nicht verbessert sondern auf Dauer durch den durch Ruhigstellung verursachten Muskel-schwund verschlechtert.
Bild 1
Bild 2
Bild 3
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